Anmeldung
1. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um ein Kind im Kindergarten anzumelden?
Eine Aufnahme in den Kindergarten bzw. in die Grundschule bedeutet nicht zwangsläufig auch eine Aufnahme in die Grundschule bzw. Gymnasium.
2. Können Schüler/innen von anderen deutschen Schulen weltweit ihre angefangene schulische Laufbahn an der DEO fortsetzen?
Bei freier Kapazität, sehr guten Deutschkenntnissen und guten akademischen Leistungen können Kinder von anderen deutschen Auslandsschulen ihre Schullaufbahn an der DEO fortsetzen bzw. beenden. Kinder der so genannten Experten (d.h. deutschsprachige Kinder deren Eltern für eine deutsche, österreichische und schweizerische Institution nach Ägypten entsandt wurden) werden bei entsprechender Eignung aufgenommen.
Dieses gilt nicht für Schüler aus deutschen Schulen innerhalb Ägyptens.
3. In welchen Klassenstufen darf man Schüler/innen anmelden?
Schüler/innen können zu jeder Klassenstufe angemeldet werden.
4. Können Schüler/innen aus ägyptischen, englischen oder französischen Schulen Ihre angefangene schulische Laufbahn an der DEO fortsetzen?
Dieses ist nur bei der Anmeldung zur N-Stufe ab Klasse 4 möglich. (Siehe Anmeldung zur N-Stufe)
5. Wird ein DEO Schüler nach seiner Rückkehr aus dem Ausland wieder aufgenommen?
Bei freier Kapazität und guten akademischen Leistungen können Schüler wieder an der DEO aufgenommen werden. Im Falle eines Auslandsschuljahres können Schulplätze (bei Zahlung des vollständigen Schulgeldes) für ein Schuljahr reserviert werden (außer Klassen 4,9 und 12)








