AbiturprüfungsordnungAbiturprüfungsordnung

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DEO- Termine

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Deutsche Evangelische Oberschule Kairo

Hinweise zur "Abiturprüfungsordnung"



 

Auch wenn allgemein davon gesprochen wird, dass die Schüler/innen der DEO das deut-sche Abitur ablegen, ist festzustellen, dass die Abschlussprüfung nach der 12. Klasse schulrechtlich korrekt als „Deutsche Reifepüfung“ bezeichnet wird. Die Schüler erhalten daher auch ein „Reifeprüfungszeugnis“, das aber dem deutschen Abiturzeugnis völlig gleichgestellt ist.

 

Die mit der Reifeprüfung und mit dem Unterricht in der Oberstufe verbundenen Ordnungen werden nicht von der DEO selbst erarbeitet und beschlossen, sondern sie sind verbindlich vorgegeben von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland, einer Institution, die auch durch das Kürzel KMK bekannt ist.

 

Die KMK hat (1) die „Ordnung der deutschen Reifeprüfung“ und (2) die „Richtlinien für die Ordnungen (...) für den Unterricht der gymnasialen Oberstufe im Klassenverband an deutschen Auslandsschulen“ beschlossen, die verbindlich für die DEO Kairo gelten. Beide Texte, die sehr umfangreich und in der Sache kompliziert sind, stehen als pdf-Dateien auf der homepage der KMK (www.kmk.org) zur Verfügung. Sie sind über die Links „Dokumentation/Beschlüsse“, „Veröffentlichungen/Beschlüsse“ und „Auslands-schulen“ verfügbar.

 

Der Oberstufenkoordinator der DEO informiert Schüler der 9. und 10. Klassen und deren Eltern (Elternabende) über die wesentlichen Inhalte dieser Ordnung und Richtlinien. Auch im weiteren Verlauf der Oberstufe erfolgen in den Klassen 11 und 12 regelmäßig aktuelle und anlassbezogene Hinweise für die Schüler/innen.

 

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Oberstufenkoordinator zur Verfügung. Aus organisatorischen Gründen ist es sinnvoll, einen Termin mit ihm über das Sekretariat der DEO zu vereinbaren.

 


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