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Deutsche Evangelische Oberschule Kairo

Satzungen zur Mitwirkung der Schüler/innen



Satzung des Schulforums

  1. Vorbemerkung: Das Schulforum bindet Vertreter der Schulleitung, der Lehrerschaft, der Eltern und der Schüler in ein Team ein, um gemeinsam an der Gestaltung des schulischen Lebens mitzu-wirken. Dadurch soll die beständige Kommunikation zwischen den einzelnen bestehenden Gremien (SMV, Elternbeirat, Lehrerbeirat, Schulleitung) gesichert und die Vertretung gemeinsamer Interessen koordiniert werden.
  2. Mitglieder: Das Schulforum hat insgesamt 12 Mitglieder. Der Schulleiter, der Leiter der ägyptischen Abteilung und der Leiter der Grundschule sind qua Amt im Schulforum vertreten. Als Repräsentanten der Lehrerschaft nehmen am Schulforum drei Mitglieder des Lehrerbeirats teil, als Vertre-ter der Elternschaft drei Mitglieder des Elternbeirates und als Vertreter der SMV drei Schüler-sprecher. Die genannten Gremien bestimmen ihrer Mitglieder durch eine Wahl. Bei dieser Wahl ist darauf zu achten, dass ein möglichst großer Querschnitt der Schule (Grundschule, Gymnasium, ägyptische Abeilung, deutsche und ägyptische Schüler) im Schulforum vertreten ist. Die Mitglied-schaft im Schulforum endet mit der Mitgliedschaft im jeweiligen Gremium. Die einzelnen Gremien regeln in eigener Verantwortung ein Vertretungssystem bei Abwesenheit einzelner Mitglieder. Das Schulforum kann zu Tagesordnungspunkten schulinterne und externe Experten einladen. Dazu bedarf es einer Mehrheitsentscheidung der Schulforumsmitglieder.
  3. Aufgaben: Das Schulforum beschäftigt sich mit allen organisatorischen und pädagogischen Problemen, die sich auf die Schule als Ganzes beziehen. Ausgenommen davon sind ausdrücklich Personalfragen und individuelle Konflikte zwischen einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinschaft.
  4. Rechte: Das Schulforum hat in den Grenzen seiner Aufgaben das Recht, Auskünfte bei den Schulgremien einzufordern und Anträge an die Schulleitung, die Gesamtlehrerkonferenz und den Schulausschuss zu richten. Zu jeder Entscheidung über eine Antragsstellung muss vom angesprochenen Gremium innerhalb von 14 Schultagen eine begründete Stellungnahme erfolgen, auf Wunsch des Schulforums in schriftlicher Form.
  5. Vorsitz: Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter. Er ist verantwortlich für die termingerechte Erstellung von Tagesordnung und Sitzungseinladung und für die Verteilung der Niederschriften.
  6. Sitzung / Tagesordnung / Beschlussfassung : Das Schulforum tagt in nichtöffentlicher Form mindestens einmal im Schulhalbjahr. Bei Bedarf kann der Vorsitzende mit Zustimmung von mindestens 5 Mitgliedern des Schulforums weitere Sitzungen einberufen. Eine Sitzung ist ebenfalls durchzuführen, wenn es von mindestens 5 Mitgliedern des Gremiums in schriftlicher Form vom Vorsitzenden verlangt wird. Jedes einzelne Mitglied des Schulforums hat ein Vorschlagsrecht für die Tagesordnung. Die Einladung zur Sitzung und die Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt spätestens fünf Werktage vor dem Termin der Sitzung. Das Schulforum ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden in geheimer Abstimmung gefasst. Ein Beschluss/Antrag ist dann angenommen, wenn er mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Es besteht eine Abstimmungspflicht, Stimmenthaltungen sind möglich.
  7. Vertraulichkeit: Die besprochenen Angelegenheiten des Schulforums sind  vertraulich und schulintern zu behandeln. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Vertraulichkeit bedürfen.
  8. Niederschriften: Über die Sitzungen des Schulforums sind Protokolle anzufertigen.

Satzung der Schülermitverantwortung (SMV)

  1. Die SMV ist die Vertretung der Schülerschaft in allen Belangen des schulischen Zusammenlebens.
  2. Ihre Organe sind:
    a) die Klassensprecher/innen
    b) die Schülersprecher/innen oder das Schülerkomitee
    c) die Vertrauenslehrer/innen
    d) die Versammlung der Klassensprecher/innen
    e) die Ausschüsse.
  3. Die Klassensprecher
    1. Die Klassensprecher/innen vertreten ihre Klassen in der Klassensprecher-Versammlung und gegenüber dem Schulleiter und den Lehrkräften. Sie genießen das Vertrauen der Schülerinnen und Schüler und sollen von ihnen und den Klassen-lehrer/innen unterstützt werden. Die Klassensprecher/innen sind nicht für Ordnungs-dienste (Beschaffung von Kreide, Büchern, Geldeinsammeln etc.) zuständig.
    2. Die Klassensprecher/innen werden zu Beginn des neuen Schuljahres in denKlassen 5-12 in geheimer Wahl von ihren Klassen für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Die Klassenlehrer/innen führen die Wahl durch, nehmen jedoch keinen Einfluss darauf. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die Kandidatin oder der Kandidat, auf den die zweitmeisten Stimmen entfallen, wird Stellvertreter. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ohne Angabe von Gründen auf die Kandidatur zu verzichten.
    3. Klassensprecher/innen können von ihrem Amt zurücktreten. Sie können mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden.
  4. Die Schülersprecher/innen oder das Schülerkomitee
    1. Die Vertretung der Schülerschaft erfolgt durch die beiden Schülersprecher/innen oder durch ein Komitee von bis zu fünf Mitgliedern. Ein Mitglied des Schülerkomitees muss aus dem Kreis der muttersprachlich deutschen oder österreichischen oder Schweizer Schülerinnen und Schüler kommen und die entsprechende Staatsangehörigkeit ohne Doppelstaatsbürgerschaft besitzen. Sie vertreten die gesamte Schülerschaft gegenüber einzelnen Schülerinnen und Schülern, dem Lehrerkollegium, dem Schulleiter und nach außen. Sie nehmen im Rahmen der Konferenz- und Disziplinarordnungen an den entsprechenden Konferenzen teil. Sie leiten die Sitzungen der Klassensprecherversammlung und werden über die Arbeit der Ausschüsse auf dem Laufenden gehalten.
    2. Ob für das betreffende Schuljahr Schülersprecher/innen oder ein Komitee gewählt werden soll, entscheidet die Klassensprecherversammlung zu Beginn des Schuljahres mit einfacher Mehrheit
    3. Die Schülersprecher/innen bzw. die Mitglieder des Komitees werden zu Beginn des Schuljahres gewählt. Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9 einschließlich dürfenkandidieren. Vor der Wahl findet eine Klassensprecherversammlung statt, in der sich die Kandidaten vorstellen. Wahlberechtigt sind alle Klassensprecher/innen. Die Wahl ist geheim. Die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten, sind Schüler-sprecher/innen bzw. Mitglieder des Komitees. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl.
    4. Schülersprecher/innen bzw. Komiteemitglieder verteilen die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche unter sich. Das Komitee gibt sich darüber hinaus eine Arbeitssatzung.
    5. Jede/r gewählte Schülervertreter/in kann mit zwei Drittel Mehrheit von der Klassen-sprecherversammlung abgewählt werden. Ist ein Amt vakant, erfolgt eine Neuwahl.
  5. Die Vertrauenslehrer/innen
    1. Die Vertrauenslehrer/innen sind Vermittler zwischen Schülerinnen und Schülernund Lehrerschaft. Sie sollen ihr Vertrauen genießen und sich bemühen, beiden Seitengerecht zu werden. Sie nehmen an den Sitzungen der Klassensprecherversammlung mit beratender Stimme teil. Sie können zu Komiteesitzungen eingeladen werden.
    2. Die Vertrauenslehrer/innen werden zu Beginn des Schuljahres bis zur Neuwahlim kommenden Schuljahr von den Klassensprechern gewählt. Sie können von der Klassensprecherversammlung mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden. Wird ihr Amt vakant, erfolgt eine Neuwahl.
  6. Die Klassensprecherversammlung
    1. Beschließendes Organ der SMV ist die Klassensprecherversammlung. Sie setz sich zusammen aus den beiden Schülersprecher/innen bzw. den Komiteemitgliedern, den Klassensprecher/innen und ihren Vertretern. Sie diskutiert Vorschläge von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften, sie hat das Recht, Beschlüsse zu fassen, die für die weitere Arbeit der SMV verbindlich sind, und Aufträge an Schulleitung und Kollegium zu stellen. Die Klassensprecherversammlung kann die Satzung mit Zweidrittelmehrheit ändern. Die Zustimmung des Schulleiters ist dafür erforderlich.
    2. Die Sitzungen finden in der Regel in der Unterrichtszeit statt. Die Versammlungen werden im Einvernehmen mit den Vertrauenslehrer/innen einberufen. Sie informieren das Kollegium durch Bekanntgabe im Mitteilungsbuch. Die Genehmigung des Schulleiters ist einzuholen, wenn öfter als einmal im Monat eine Sitzung erforderlich ist.Sitzungen sollen regelmäßig einmal im Monat stattfinden. Darüber hinaus tritt die Versammlung zusammen, wenn aktuelle Probleme es erfordern oder auf Antrag von
      a) Schülersprecher/innen bzw. -komitee oder
      b) von Klassensprecher/innen aus mindestens 5 Klassen oder
      c) dem Kollegium oder
      d) dem Schulleiter.
      Das Erscheinen aller Mitglieder ist Pflicht.
      Interessierte Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler können als Zuhörer teilnehmen, wenn sie eine Freistunde haben.
      Dem Schulleiter wird der Termin und die Tagesordnung der Klassensprecherversammlungen mitgeteilt.
    3. Die Sitzungen werden von den Schülersprecher/innen oder den Komitee-Mitgliedern geleitet. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung werden spätestens 2 Schultage vorher bekanntgegeben. Von jeder Sitzung wird ein Protokoll veröffentlicht. 
    4. Die Beschlüsse der Klassensprecherversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Klassen vertreten sind.
  7. Die Ausschüsse
    1. Ausschüsse können aus aktuellem Anlass für Sonderaufgaben von der SMV auf Zeit gewählt werden. Amtszeit und Mitgliederzahl hängen vom jeweiligen Auftrag ab.
    2. Die Ausschüsse wählen sich eine/n Sprecher/in, die/der der Klassensprecherversammlung über den Fortgang der Arbeit berichtet und die Ergebnisse der Versammlung zur Entscheidung vorlegt.
    3. Ein Ausschussmitglied kann nicht abgewählt werden. Tritt es von seinem Auftrag zurück, kann der Ausschuss durch Neuwahl eines Mitgliedes ergänzt werden.

 

 

 

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