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Deutsche Evangelische Oberschule Kairo

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Hausordnung




Es ist Ziel der Hausordnung, das Zusammenleben in der Schule zu regeln und nur dort Grenzen zu ziehen, wo es zum Schutz der Schüler/innen und des Schuleigentums und für einen geordneten Schulablauf unvermeidlich ist.

Die Hausordnung enthält Regeln für das Verhalten auf dem Schulgelände und in Schulbussen. Alle Schüler/innen haben sie einzuhalten, alle Lehrkräfte die Pflicht, auf ihre Einhaltung zu achten. Je stärker die Schüler/innen die Hausordnung bejahen und beachten, umso weniger wird das Schulklima gestört.

1. Schüler/innen, die nicht mit dem Schulbus kommen, betreten morgens das Schulgelände durch das Tor an der Dokki-Straße.

2. Die Schüler/innen der Klassen 1 - 8 stellen sich täglich um 7.15 Uhr zum „Biladi“’ auf der Magistrale vor der Sonnenuhr auf. Die Lehrkräfte, die diese Klassen in der 1. Stunde unterrichten, beaufsichtigen ihre Klassen.

3. Ist 5 Minuten nach Stundenbeginn die unterrichtende Lehrkraft noch nicht eingetroffen, so meldet dies der/die Klassensprecher/in im Stellvertreterzimmer, dann im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.

4. In den großen Pausen verlassen alle Schüler/innen möglichst schnell ihre Klasse und gehen auf den Pausenhof. Die Lehrkraft verlässt zuletzt den Unterrichtsraum und schließt ab. Nach dem Klingelzeichen begeben sich die Schüler/innen in die Klassen.

5. In den Kurzpausen bleiben alle Schüler/innen in ihren Räumen, es sei denn, ein Raumwechsel ist erforderlich.

6. Schüler/innen, die in den Fachräumen Unterricht oder Sportunterricht haben, nehmen zu Beginn der großen Pausen ihre Taschen mit auf den Hof. Die Büchertaschen werden erst zu Beginn des Unterrichts zum neuen Raum gebracht.

7. Der Aufenthaltsbereich in den großen Pausen ist auf der folgenden Skizze grau dargestellt. Spiele im Pausenbereich müssen so ablaufen, dass keine Verletzungsgefahr besteht, dass Mitschüler/innen nicht gestört und Gebäude und Gartenanlagen nicht beschädigt werden. Unter diesen Bedingungen sind Ballspiele mit Softbällen erlaubt. Softbälle und Basketbälle stehen in den großen Pausen gegen Hinterlegung des Schülerausweises zur Ausleihe zur Verfügung. Der Sportplatz steht nur den Grundschülern zum Fussballspiel in den Pausen zur Verfügung. In Freistunden ist das Fußballspielen auf dem Sportplatz untersagt. Basketball darf innerhalb der grau dargestellten Bereiche auf dem Dokkiplatz, dem kleinen Sportplatz (hinter dem Schwimmbad) sowie zwischen Schwimmbad und Sportplatz gespielt werden (GK vom16.06.2004).

 

8. Es wird von allen Schülern/innen erwartet, dass sie Gebäude, Unterrichtsräume, Toiletten und den Pausenhof sauber halten. Abfälle gehören in die Abfalleimer, Papier in die Papierkörbe.

9. Schüler/innen, die eine Freistunde haben, halten sich im Aufenthaltsraum, in der Bücherei oder am Kiosk auf.

10. Rauchen ist für Schüler/innen sowie Besucher auf dem gesamten Schulgelände, in den Schulgebäuden und den Bussen nicht gestattet. Ausgenommen vom Rauchverbot sind das Lehrpersonal und Angestellte der Schule in den speziell dafür zugewiesenen Räumen (GK vom 11.06.2003).

11. Das Hören von Walk- oder Discman und ähnlichen Geräten sowie die Benutzung von Mobiltelefonen ist in den Klassenzimmern, Fachräumen und Fluren untersagt (GK vom 9.12.2004).

12. Waffengebrauch und/oder -besitz kann zu sofortigem Verweis von der Schule führen.

13. Drogenbesitz oder -missbrauch führt in der Regel zum Verweis von der Schule. Handel und Weitergabe von Drogen führt zum sofortigen Verweis von der Schule.

14. Möchten eine Schülerin oder ein Schüler vor Unterrichtsschluss das Schulgebäude verlassen oder nach ihrem Unterrichtsschluss in der Schule bleiben, müssen sie mit einem formlosen Antrag der Eltern rechtzeitig die Genehmigung des Koordinators der Sekundarstufe I oder des Stellvertretenden Schulleiters einholen. Dauergenehmigungen für den Aufenthalt auf dem Schulgelände während der 8. und 9. Stunde („2. Tour“) nach Unterrichtsschluss werden nur in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag der Eltern erteilt.

15. Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 und 12 können vom Koordinator der Sekundarstufe II mit schriftlicher Einwilligung der Eltern die dauernde Genehmigung erhalten, das Schulgelände in Freistunden zu verlassen.

16. Eltern, die ihre Kinder abholen, haben erst 5 Minuten vor Ende der letzten Unterrichtsstunde ihres Kindes Zutritt zum Schulgelände (GK vom 16.06.2004).

17. Schüler/innen, die den Schulbus benutzen, begeben sich nach Unterrichtsschluss direkt zu ihrem Bus. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, vor dem Einsteigen bei Händlern oder am Kiosk am Busbahnhof einzukaufen. Schüler/innen, die in eigener Verantwortung mit Erlaubnis der Eltern nicht direkt nach Unterrichtsschluss nach Hause fahren, können nicht den Bus einer späteren Tour benutzen.

18. Das Verhalten im Bus muss sich nach den Sicherheitsbedürfnissen richten. Herumlaufen im fahrenden Bus, Streitereien, Lärmen, Spielen mit Feuer, Werfen von Gegenständen und andere Verhaltensweisen, die den Busfahrer ablenken können, sind aus dem genannten Grund nicht erlaubt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen Rücksicht auf ihre Mitschüler/innen nehmen und ihren Teil dazu beitragen, dass die Busse in gutem Zustand bleiben. Ihr Verhalten sollte so ausgerichtet sein, dass das Ansehen der Schule keinen Schaden erleidet. Den Anordnungen von Busfahrern und Busbegleiterinnen ist Folge zu leisten. Die Schulordnung gilt auch für die Busfahrten. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Bestimmungen kann eine Schülerin oder ein Schüler auf Zeit oder auf Dauer von der Benutzung der Busse ausgeschlossen werden.

19. Das Schuleigentum ist schonend zu behandeln. Werden Mobiliar und Gebäude mutwillig beschädigt, sind die Eltern schadenersatzpflichtig.

20. Jede Schülerin und jeder Schüler haftet selbst für persönliches Eigentum. Es sollte nur so viel Geld mit in die Schule gebracht werden wie unbedingt nötig. Es muss stets bei sich getragen werden. An Tagen mit Sportunterricht sollten Schmuck und andere Wertgegenstände zu Hause bleiben oder dem Sportlehrer zur Aufbewahrung gegeben werden.

Über diese Regeln hinaus gelten die der Höflichkeit und des Anstandes. Alle Schülerinnen und Schüler sollten bestrebt sein, die Schulgemeinschaft zu fördern und das Ansehen der Schule zu wahren.

 

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