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Deutsche Evangelische Oberschule Kairo

HINWEISE FÜR DIE SCHULBUSBENUTZUNG Busordnung



Stand 25.05.2010

 

Um am Schulbusbetrieb teilnehmen zu können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

 

1. In der Zeit vom 01.06. bis 22.06.2010 (7.30 -11.30 h) oder 23.08. bis 31.08.2010 (7.30-11.30 h) muss, zusammen mit der Schulgeldteilrechnung (LE 8.000,- / € 1.800,-), eine Busgeldteilrechnung in Höhe von LE 1.500,--, bzw. € 200,- gezahlt werden. Dafür erhält Ihr Kind auf dem Schülerausweis des kommenden Schuljahres einen Sticker, der dann als Busfahrkarte dient. Das Restbusgeld, dessen Höhe aus der Abschlussschulgeldrechnung hervorgeht, muss zusammen mit dieser bezahlt werden.

 

2. Das Buspersonal ist angewiesen, die Ausweise zu kontrollieren. Wer nach dem 09.09.10 nicht im Besitz eines gültigen, mit Sticker gekennzeichneten Schülerausweises ist, darf am Schulbusbetrieb nicht teilnehmen.

 

3. Jeder Busbenutzer muss seinen Busausweis stets bei sich haben und auf Verlangen dem Busfahrer / der Busbegleiterin vorzeigen oder auf Verlangen auch aushändigen.

 

Wer im Schuljahr 2010/11 nicht mehr am Schulbusbetrieb teilnehmen möchte, muss sich bis spätestens 9. September 2010 in der Verwaltung schriftlich abgemeldet haben. Anderweitig wird eine Gebühr in Höhe einer Monatsrate in Rechnung gestellt.

 

4. Schüler, die nur ab und zu mit dem Bus fahren möchten (nicht öfter als 3 x im Monat), können sich in der Verwaltung gegen Vorlage des Schülerausweises einen Busbon kaufen. Kinder des Kindergartens und der Grundschule benötigen für die Ausstellung einen Brief der Eltern, den sie bei Erwerb in der Verwaltung vorlegen.

 

5. Wer den Schulbus für eine bestimmte Zeit (mehr als drei Tage im Monat) benutzen möchte, kann sich eine Monatskarte an der Kasse kaufen (Kalendermonat).

 

6. Gastschüler und Besucher können gegen Bezahlung nur mit einer Genehmigung den Bus benutzen, die vorher beantragt werden muss (Gastschülerantrag).

 

7. Wenn Kinder des Kindergartens oder der Grundschule (Kl. 1 - 4) bei besonderem Anlass (z. B. Fahrten zu Freunden) eine andere als die übliche Route benutzen wollen, muss hierfür eine schriftliche Erlaubnis der Eltern beim Fahrer oder der Busbegleiterin abgegeben werden.

 

8. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass festgelegte Busrouten nach einer anfänglichen Übergangszeit nicht mehr geändert werden. Da die Fahrtzeiten aufgrund des zunehmenden Verkehrs jetzt schon viel zu lang sind, werden wir einzelne Fahrstrecken in nächster Zeit kürzen.

 

9. Fahrpläne der verschiedenen Busrouten liegen in der Verwaltung bei Frau El Maimouny aus.

 

10. Den Anordnungen der Fahrer und der Busbegleiterinnen ist, ohne Widerstand, Folge zu leisten.

 

11. Die Schulordnung gilt auch für den Busbetrieb, also auch auf dem Busplatz und während der Fahrt mit den Schulbussen.

 

12. Schüler, die wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen diese Ordnung verstoßen, werden für eine bestimmte Zeit oder ganz vom Schulbusbetrieb ausgeschlossen.

 

Wir bitten die Eltern um Verständnis, dass es aus versicherungsrechtlichen Gründen leider für Eltern nicht möglich ist, im Schulbus mitzufahren.

Berechtigte Interessen vertreten Sie bitte schriftlich, ggf. mit Verbesserungsvorschlägen.

 

Kairo, im Mai 2010

 

Im Auftrag

 

Kirsten Troost-Ashour

 

Verwaltungsleiterin

 

Die Fahrtrouten



Bustickets Preise in LE gültig ab 2.11.2009 Stand: 14.02.2010



Stadtteil Zone Jahr Monat** Einfache Fahrt*
Dokki, Giza bis Giza Platz 1 2859,50 370,00 8,00
Zamalek, Manial, Mohandessin 2 3074,50 397,00 8,50
Agouza, Downtown, Garden City 3 3294,50 426,00 9,00
6th of October 5 4249,50 549,50 13,00
Andere Stadtteile 4 3474,50 449,00 10,00

*die einfache Fahrt kann nur drei mal im Kalendermonat genutzt werden

** das Monatsticket wird für den Kalendermonat ausgestellt

Unsere Busbegleiterinnen und Busfahrer



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