Hausordnung (Stand3.9.2011)
Es ist Ziel der Hausordnung, das Zusammenleben in der Schule zu regeln und nur
dort Grenzen zu ziehen, wo es zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und des
Schuleigentums und für einen geordneten Schulablauf unvermeidlich ist.
Die Hausordnung enthält Regeln für das Verhalten auf dem Schulgelände und in
Schulbussen. Alle Schülerinnen und Schüler haben sie einzuhalten, alle Lehrkräfte
die Pflicht, auf ihre Einhaltung zu achten. Je stärker die Schülerinnen und Schüler die Hausordnung bejahen und beachten, umso weniger wird das Schulklima gestört.
- Schülerinnen und Schüler, die nicht mit dem Schulbus kommen, betreten morgens das Schulgelände durch das Tor an der Dokki-Straße.
- Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 8 stellen sich täglich vor der ersten Unterrichtsstunde zum „Biladi“’ auf der Magistrale vor der Sonnenuhr auf. Die Lehrkräfte, die diese Klassen in der 1. Stunde unterrichten, beaufsichtigen ihre Klassen.
- Ist 5 Minuten nach Stundenbeginn die unterrichtende Lehrkraft noch nicht eingetroffen, so meldet dies der/die Klassensprecher/in im Stellvertreterzimmer, dann im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
- In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler möglichst schnell ihre Klasse und gehen auf den Pausenhof. Die Lehrkraft verlässt zuletzt den Unterrichtsraum und schließt ab. Nach dem Klingelzeichen begeben sich die Schülerinnen und Schüler in die Klassen.
- Schülerinnen und Schüler, die in den Fachräumen Unterricht oder Sportunterricht haben, nehmen zu Beginn der großen Pausen ihre Taschen mit auf den Hof. Die Büchertaschen werden erst zu Beginn des Unterrichts zum neuen Raum gebracht.
- Der Aufenthaltsbereich in den großen Pausen ist auf der folgenden Skizze
grau dargestellt. Spiele im Pausenbereich müssen so ablaufen, dass keine
Verletzungsgefahr besteht, dass Mitschüler/innen nicht gestört und Gebäude und Gartenanlagen nicht beschädigt werden. Unter diesen Bedingungen sind Ballspiele mit Softbällen erlaubt. Softbälle und Basketbälle stehen in den großen Pausen gegen Hinterlegung des Schülerausweises zur Ausleihe zur Verfügung. Der Sportplatz steht nur den Grundschülern zum Fussballspiel in den Pausen zur Verfügung. In Freistunden ist das Fußballspielen auf dem Sportplatz untersagt. Basketball darf innerhalb der grau dargestellten Bereiche auf dem Dokkiplatz, dem kleinen Sportplatz (hinter dem Schwimmbad) sowie zwischen Schwimmbad und Sportplatz gespielt werden.

- Es wird von allen Schülerinnen und Schülern erwartet, dass sie Gebäude,
Unterrichtsräume, Toiletten und den Pausenhof sauber halten. Abfälle gehören in die Abfalleimer, Papier in die Papierkörbe. - Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die eine Freistunde haben, halten sich im Aufenthaltsraum, in der Bücherei oder am Kiosk auf.
- Rauchen ist für Schülerinnen und Schüler sowie Besucher auf dem gesamten
Schulgelände, in den Schulgebäuden und den Bussen nicht gestattet. - Medienplayer, Mobiletelefone und ähnliche Geräte dürfen nur auf dem Schulhof
benutzt werden. - Waffengebrauch und/oder -besitz kann zu sofortigem Verweis von der Schule führen.
- Drogenbesitz oder -missbrauch führt in der Regel zum Verweis von der Schule. Handel und Weitergabe von Drogen führt zum sofortigen Verweis von der Schule.
- Möchten Schüler nach ihrem Unterrichtsschluss in der Schule bleiben, müssen sie mit einem formlosen Antrag der Eltern rechtzeitig die Genehmigung des Koordinators der Sekundarstufe I oder des N-Stufen-Leiters einholen. Dauergenehmigungen für den Aufenthalt auf dem Schulgelände während der 9. und 10. Stunde („2. Tour“) nach Unterrichtsschluss werden nur in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag der Eltern erteilt.
- Beurlaubungen für einzelne Unterrichtsstunden werden auf schriftlichen Antrag
der Eltern von der Fachlehrkraft, bei mehreren Stunden von der Klassenleitung
genehmigt. Bei Erkrankung darf die Schule nur auf Anweisung der Schulärztin oder Schulkrankenschwester frühzeitig beendet werden. Bei vorzeitigem Verlassen des Schulgeländes muss am Tor eine Erlaubnis der Schulleitung (grünes Kärtchen) vorgelegt werden. - Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 und 12 können vom Koordinator der
Sekundarstufe II mit schriftlicher Einwilligung der Eltern die dauernde Genehmigung erhalten, das Schulgelände in Freistunden zu verlassen. - Eltern, die ihre Kinder abholen, haben erst 5 Minuten vor Ende der letzten Unterrichtsstunde ihres Kindes Zutritt zum Schulgelände.
- Schülerinnen und Schüler, die den Schulbus benutzen, begeben sich nach
Unterrichtsschluss direkt zu ihrem Bus. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten,
vor dem Einsteigen bei Händlern oder am Kiosk am Busbahnhof einzukaufen.
Schülerinnen und Schüler, die in eigener Verantwortung mit Erlaubnis der Eltern
nicht direkt nach Unterrichtsschluss nach Hause fahren, können nicht den Bus einer späteren Tour benutzen. - Das Verhalten im Bus muss sich nach den Sicherheitsbedürfnissen richten.
Herumlaufen im fahrenden Bus, Streitereien, Lärmen, Spielen mit Feuer, Werfen von Gegenständen und andere Verhaltensweisen, die den Busfahrer ablenken können, sind aus dem genannten Grund nicht erlaubt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen Rücksicht auf ihre Mitschülerinnen und -schüler nehmen und ihren Teil dazu beitragen, dass die Busse in gutem Zustand bleiben. Ihr Verhalten sollte so ausgerichtet sein, dass das Ansehen der Schule keinen Schaden erleidet. Den Anordnungen von Busfahrern und Busbegleiterinnen ist Folge zu leisten. Die Schulordnung gilt auch für die Busfahrten. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Bestimmungen kann eine Schülerin oder ein Schüler auf Zeit oder auf Dauer von der Benutzung der Busse ausgeschlossen werden. - Das Schuleigentum ist schonend zu behandeln. Werden Mobiliar und Gebäude
mutwillig beschädigt, sind die Eltern schadenersatzpflichtig. - Jede Schülerin und jeder Schüler haftet selbst für persönliches Eigentum. Es sollte nur so viel Geld mit in die Schule gebracht werden wie unbedingt nötig. Es muss stets bei sich getragen werden. An Tagen mit Sportunterricht sollten Schmuck und andere Wertgegenstände zu Hause bleiben oder dem Sportlehrer zur Aufbewahrung gegeben werden.
Über diese Regeln hinaus gelten die der Höflichkeit und des Anstandes. Alle Schülerinnen und Schüler sollten bestrebt sein, die Schulgemeinschaft zu fördern und das Ansehen der Schule zu wahren.








